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Das Energierecht

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Während das Energierecht bis in das Jahr 2005 aus einer durchaus überschaubaren Anzahl von Rechtsnormen bestand, hat sich dieses mittlerweile zu einer Gesetzessammlung von mehr als zweitausend Seiten entwickelt. Es regelt vor allem die Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom und Gas, aber auch zum Beispiel das Recht der erneuerbaren Energien wie auch die Wärmeversorgung. Dabei betreut unsere Kanzlei eine große Anzahl von kommunalen Versorgern und Netzbetreibern in allen Fragen des Energierechts, vertritt diese vor Gericht sowie der Aufsichtsbehörde und erstellt für diese z. B. die verschiedensten Vertragsmuster nach dem jeweils aktuellen Recht.

Dazu gehören z. B. Strom- und Gaslieferverträge für Letztverbraucher, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge, Verträge nach dem EEG aber auch sonstige Musterdokumente. Außerdem bietet unsere Kanzlei im Energierecht unseren Mandanten eine kostenfreie Hotline, über die Fragen aus der täglichen Praxis zum Energierecht an uns gerichtet werden können. Dabei zeigt die Praxis, dass wir in der Regel schon während des Gesprächs entscheidende Hilfestellungen geben können.

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